Als Sachverständiger berate ich Sie als Architekten, Ingenieure oder Bauherrn neutral und unparteiisch zu allen Fragen hinsichtlich der üblichen und angemessenen Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind im Rahmen einer Rechtsverordnung die Vergütungen für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland geregelt. Seitdem am 01.Januar 2021 die aktuell gültige Fassung in Kraft getreten ist, kann die Höhe der Honorare frei vereinbart werden. Somit kann die Honorarordnung nun als Vertragsgrundlage verhandelt werden oder als Orientierungshilfe herangezogen werden. Durch die umfangreichen Regelungen bildet die HOAI die verschiedenen honorarwirksamen Leistungen sehr gut ab und zeigt gleichzeitig die Komplexität auf, die einer Honorarvereinbarung zugrunde liegt. Sie bringt in der Praxis jedoch auch viel Potential für Kontroversen und Auseinandersetzungen über die Ermittlung und Abrechnung von angemessenen Honoraren für Architekten und Ingenieuren. In dieser Situation kann durch die Hinzuziehung eines neutralen Sachverständigen eine vermittelnde Klarheit geschaffen werden um einem Streit zuvorzukommen.

Mein Leistungsangebot orientiert sich vollständig an Ihren Bedürfnissen und ist individuell gestaltbar. Nutzen Sie für Ihre Anfrage gern das Kontaktformular, sodass wir gemeinsam Ihre Fragestellung besprechen können.
Die Erstattung von Gutachten zur außergerichtlichen Streitschlichtung oder zur gerichtlichen Verwendung gehört ebenso zu meinen Leistungen wie die Ermittlung von Honoraren und die Prüfung von Schlussrechnungen.
Ich begleite Sie auf dem Weg zur Ermittlung eines angemessenen Honorars mit Blick auf alle honorarrelevanten Größen wie unter anderem: Honorarzoneneinordnung, Ermittlung und Fortschreibung der anrechenbaren Kosten, Bestimmung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, wiederholt erbrachten Grundleistungen.
Das Honorarmanagement ist Ihr Schlüssel zum Erfolg. Nutzen Sie das Potential einer projektbegleitenden Betreuung und sichern Sie sich ein angemessenes Honorar. Auch als Bauherr hilft Ihnen die Risikoabschätzung im Hinblick auf die Schlussrechnung.

In der Beratung profitieren Sie von meiner über 15-jährigen Erfahrung als Kaufmännischer Leiter eines Architekturbüros und der Spezialisierung als Sachverständiger für Honorare von Architekten und Ingenieuren. Beratung zu Leistungs- und Honorarvereinbarungen vom städtebaulichen Entwurf bis zur Generalplanung gehören ebenso zu meinem Angebot wie die Erstellung individueller Leistungspakete zur freien Honorargestaltung.
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